Beim Kauf in Spanien treffen Sie auf drei Parteien. Der Makler arbeitet für den Verkäufer und verdient am Verkauf. Der Anwalt prüft die rechtlichen Unterlagen dieser einen Immobilie. Eine unabhängige Begleitung auf der Käuferseite arbeitet nur für Sie als Käufer, verdient nichts am Verkauf und behält den gesamten Ablauf im Blick: Finanzierung, Kauf, Unterlagen, Übertragung. Alle drei sind sinnvoll. Sie tun nur nicht dasselbe.
| Verkaufsmakler | Anwalt (abogado) | Unabhängige Begleitung | |
|---|---|---|---|
| Arbeitet für | Den Verkäufer | Sie, für die rechtliche Prüfung | Sie, für den gesamten Kauf |
| Verdient an | Provision auf den Verkauf | Festes oder stündliches Honorar | Einem festen Honorar, das Sie zahlen |
| Interesse | Dass der Verkauf zustande kommt | Dass die Unterlagen stimmen | Dass Ihr Kauf auf Kurs bleibt |
| Tut | Die Immobilie zeigen und verkaufen | Eigentum, Lasten und Vertrag rechtlich prüfen | Finanzierung, Kauf und Unterlagen verbunden halten |
| Tut nicht | Ihr Interesse wahren | Alles außerhalb der rechtlichen Unterlagen | Selbst verkaufen, rechtlich beraten oder bauen |
Der Makler hilft, arbeitet aber für den Verkäufer. Seine Provision ist bereits im Preis enthalten, den Sie zahlen, kostenlos ist es also nicht. Und seine Aufgabe ist es, den Verkauf abzuschließen, nicht Ihr Interesse zu wahren.
Ihr Anwalt ist unverzichtbar und prüft die rechtlichen Unterlagen. Aber ein Anwalt betrachtet das Recht rund um diese eine Immobilie, nicht, ob Ihre Finanzierung rechtzeitig steht, ob die Schritte in der richtigen Reihenfolge sind, oder ob das Ganze auf Kurs bleibt. Das fällt zwischen die Parteien.
Möglich, aber achten Sie darauf, wer er ist. Viele deutschsprachige Kaufbegleiter sind weiterhin Makler: Sie finden Ihnen eine Immobilie und verdienen am Verkauf. Das ist etwas anderes als eine Partei, die nichts am Verkauf verdient und nur Ihr Interesse wahrt.
Manche Parteien präsentieren sich als Hilfe bei Ihrem Kauf, verdienen aber an Vermittlung: eine Provision vom Makler, ein Honorar vom Kreditgeber, ein Anteil vom Bauunternehmen. Das ist erlaubt, bedeutet aber, dass ein Teil ihres Einkommens von diesen anderen Parteien kommt.
Wir arbeiten umgekehrt. Sie zahlen uns direkt, ein festes Honorar, und wir verdienen nichts an den Parteien, mit denen Sie arbeiten. Das macht uns zur einzigen Partei, die Sie selbst dafür bezahlen, das Gesamtbild im Blick zu behalten und die Bremse zu ziehen, wenn etwas nicht stimmt.
Unabhängige Begleitung bringt am meisten, wenn Sie aus der Ferne kaufen, die Sprache oder den spanischen Ablauf nicht fließend beherrschen, oder wenn vieles gleichzeitig läuft: Finanzierung, eine konkrete Immobilie und Zeitdruck.
Haben Sie bereits eine vertraute Partei vor Ort, sprechen die Sprache und überblicken den Ablauf selbst? Dann brauchen Sie uns vielleicht nicht, und das sagen wir auch. Wir arbeiten nur für Sie, wenn es Ihnen wirklich etwas bringt.
Nein. Ein Makler arbeitet für den Verkäufer und verdient am Verkauf. Eine unabhängige Begleitung arbeitet nur für Sie als Käufer, verdient nichts am Verkauf und behält den gesamten Ablauf im Blick, statt eine Immobilie zu verkaufen.
Ein Anwalt und eine Begleitung leisten unterschiedliche Arbeit. Der Anwalt prüft die rechtlichen Unterlagen. Die Begleitung sorgt dafür, dass Finanzierung, Kauf und Unterlagen verbunden und rechtzeitig fertig werden. Sie ersetzen einander nicht.
Sie beginnen mit einem festen Honorar ab €199, je nachdem, wo Sie im Ablauf stehen. Eine übersehene Steuer, eine falsche Klausel oder ein Schritt, der zu spät kommt, kann mehr kosten als das gesamte Honorar. Was Sie für einen ersten Schritt zahlen, ziehen wir vollständig ab, wenn Sie mit uns weitermachen.
Nein. Die rechtliche Arbeit bleibt beim Anwalt und die Hypothekenberatung bei einer dafür nach spanischem Recht zugelassenen Beratung. Was wir liefern, steht schriftlich fest: ein Kaufplan oder eine Unterlagenübersicht auf Käuferseite.
Hypothekenberatung und Produktauswahl liegen bei einer registrierten spanischen Beratung, die dafür nach spanischem Recht (Ley 5/2019) zugelassen ist; die Entscheidung über den Antrag liegt bei der Bank.